Löschung (Art. 17DSGVO) Wenn die gesetzliche Grundlage entfallen ist, müssen Patientendaten nach den gültigen Datenschutzvorschriften ohne Aufforderung gelöscht werden. Dies ist im allgemeinen 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung (also dem letzten Eintrag) der Fall, für DArzt-Behandlungen und Röntgenunterlagen gelten längere Fristen. |
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