PegaMed und die ePA für Alle (ePA 3.0): Gemeinsam in die digitale Zukunft der Patientenversorgung!

Mit der bundesweiten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle ab dem 29. April 2025 läutet das deutsche Gesundheitswesen eine neue Ära der vernetzten Patientenversorgung ein. PegaMed, Ihr bewährter Partner für clevere Arzt-EDV seit über 40 Jahren, steht Ihnen dabei mit umfassender Unterstützung zur Seite, um die Möglichkeiten der ePA der Version 3 (ePA 3.0) optimal in Ihren Praxisalltag zu integrieren.

Was bedeutet die ePA für Alle?

Die ePA für alle, auch bekannt als ePA 3.0, geht über die bisherigen Modelle hinaus und verfolgt einen Opt-out-Ansatz. Dies bedeutet, dass alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA erhalten, sofern sie dem nicht ausdrücklich widersprechen. Ziel ist es, einen zentralen, sektorübergreifenden Speicherplatz für medizinische Dokumente zu schaffen, der unter der Kontrolle des Patienten steht. So sollen Behandlungsinformationen und Erkenntnisse zentral hinterlegt und Doppeluntersuchungen vermieden werden.

Die Vorteile der ePA für Ihren Praxisalltag (basierend auf den Pilotregionen):

  • Verbesserte Informationsübersicht: Die Medikationsliste, die automatisch mit eRezept-Verordnungen und deren Abgabeinformationen durch die Krankenkassen befüllt wird, bietet eine übergreifende Übersicht der Patientenmedikation. Dies erleichtert die Nachvollziehbarkeit der Medikation, ermöglicht eine bessere Beratung bei Neuverordnungen und hilft, Wechselwirkungen zu vermeiden.
  • Effizienterer Informationsaustausch: Nach Zustimmung des Patienten können Sie Dokumente wie Befunde und Arztbriefe in die ePA hochladen und von dort abrufen. Dies ermöglicht einen schnelleren und sichereren Informationsaustausch mit anderen behandelnden Ärzten und Krankenhäusern und kann unnötige Papierausdrucke und den Postversand ersetzen.
  • Zeitersparnis und optimierte Abläufe: Durch den direkten Zugriff auf relevante Patienteninformationen in der ePA können Sie potenziell Zeit bei der Anamnese und Befundung sparen.

PegaMed und die ePA 3.0: Ihre nahtlose Integration:

PegaMed ist darauf vorbereitet, Sie bei der Nutzung der ePA 3.0 umfassend zu unterstützen. Unser Ziel ist es, die neuen Funktionen nahtlos in Ihren gewohnten PegaMed-Arbeitsablauf zu integrieren.

  • Voraussetzungen: Für den Zugriff auf die ePA benötigen Sie das aktuelle PegaMed TI-Modul. Aufgrund neuer Verschlüsselungsverfahren ist der Zugriff nur an Arbeitsplätzen mit Windows 10 oder 11 möglich.
  • Ersteinrichtung: Um die notwendigen Zusatzinformationen (Metadaten) für den Dokumentenupload nicht jedes Mal neu erfassen zu müssen, sollten Sie zunächst unter „Einstellungen|Telematik“ Angaben zu Ihrer Praxis und den Ärzten hinterlegen.
  • Zugriff und Einsicht: Über einen eigenen Schalter oder den Menüpunkt „Telematik|Patientenakte: Dokumente suchen“ können Sie die in der ePA hinterlegten Dokumente Ihrer Patienten einsehen und nach verschiedenen Kriterien filtern.
  • Medikationsliste: Die Medikationsliste Ihrer Patienten erreichen Sie über den Menüpunkt „Telematik|Medikationsliste“ (oder „ePA|Medikationsliste“ im Verordnungsplan). In der ersten Ausbaustufe erhalten Sie hier eine chronologisch geordnete Liste der Verordnungen der letzten 12 Monate.
  • Dokumenten-Upload: Das Einstellen von Dokumenten in die ePA erfolgt direkt aus der Dokumentenverwaltung („Dokumente|Bearbeiten“) über die Eigenschaften des Dokuments. Aktivieren Sie dort die Option „in ePA einstellen“. PegaMed führt Sie dann durch die notwendigen Schritte zur Eingabe der Metadaten. Aktuell können nur PDF/A- und bestimmte strukturierte XML-Dokumente (wie der Medikationsplan und die eAU) mit einer Größe von maximal 25 MB hochgeladen werden. PegaMed kann viele Dokumente automatisch nach PDF/A konvertieren.
  • Upload von eGK-Daten: Die auf der eGK gespeicherten Daten (Medikationsplan, Notfalldaten, Persönliche Erklärungen) können direkt über „Telematik|Daten in ePA einstellen“ übertragen werden.
  • Besonderheiten beim eArztbrief und der eAU: Versendete eArztbriefe sollen in der Regel automatisch in die ePA hochgeladen werden, sofern der Patient dem nicht widerspricht. Bei der eAU erfolgt die Einstellung in die ePA nur auf Wunsch des Patienten.
  • Löschen von Dokumenten: Grundsätzlich ist der Patient für das Löschen von Dokumenten verantwortlich, aber auch Sie können irrtümlich hochgeladene Dokumente wieder entfernen.
  • Erstbefüllung der ePA: Für die erstmalige Befüllung der ePA kann die GNr. 01648 abgerechnet werden, wobei PegaMed möglicherweise die quartalsweise abrechenbare 01647 vorschlägt.
  • Widerspruch des Patienten: Über den Menüpunkt „Telematik|Widersprüche“ können Sie prüfen, ob ein Patient der Erstellung oder Einsicht der Medikationsliste widersprochen hat.

Wichtige Hinweise:

  • Die Pilotphase der ePA3 (ePA2) wurde planmäßig beendet. Ab 29. April 2025 wird die ePA für Alle ausgerollt und aktiviert.
  • Beim ersten Zugriff auf eine ePA ist eine Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten durch die TI-Fachdienste erforderlich.
  • Der Patient behält die volle Kontrolle über seine ePA und kann Zugriffsrechte jederzeit widerrufen.

Seien Sie bereit für die Zukunft der digitalen Patientenversorgung mit PegaMed und der ePA für Alle! Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen und um sicherzustellen, dass Ihre Praxis optimal für die neuen Möglichkeiten gerüstet ist.

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